Holen Sie sich Ihr pfändungssicheres Konto ohne Schufa!
Was versteht man unter einem P-Konto
- Gesetzlicher Pfändungsschutz für Ihr Konto
- Beträge bis 1.028,89 Euro (neuer Betrag seit 01.07.2011) können nicht gepfändet werden (sind Kinder vorhanden, wird dieser Betrag weiter aufgestockt)
- Bis zur Höhe der Pfändungsgrenze kann problemlos am elektronischen Zahlungsverkehr teilgenommen werden.
- Das P-Konto wird ohne Schufa Prüfung eingerichtet
- Es ist auch kein Gerichtsbeschluss nötig, um ein P-Konto einzurichten
- Es erfolgt bei einem Pfändungsversuch keine Kontosperrung
- Für die zwei hier angebotenen P-Konto-Möglichkeiten erfolgt der gesamte Ablauf online: Registrierung, Kontoführung und Kontoverwaltung schnell und diskret über das Internet
- Bei beiden P-Konto-Möglichkeiten dient eine echte Prepaid MasterCard zur Teilnahme am Zahlungsverkehr
- Auch Selbständige können ein P-Konto bekommen
- Beide hier angebotenen P-Konto-Varianten bieten volle Girokontenfunktionalität
- Mehr als 1 Pfändungsschutzkonto pro Person ist allerdings nicht zugelassen

Die Alternative: Girokonto ohne Schufa! Ohne Stress und ohne viele Fragen!
Konto inkl. Girocard (ehemals ec-Karte / maestro-Card) und VISA Karte ohne Schufa
Das Konto bietet Ihnen ein leistungsstarkes Girokonto inklusive Girocard (früher ec-Karte/maestro-Card) und VISA Karte mit allen Funktionen und Features, die Sie von einer Bank erwarten. Mit disem Konto eröffnen sich Ihnen neue finanzielle Spielräume: Einfach und sicher bargeldlos zahlen mit der VISA Karte oder mit der ec/Maestro-Karte – wo und wann immer Sie wollen. Hinzu kommt die bequeme Online-Kontoführung mit höchsten Sicherheitsstandards – damit Sie Ihre Finanzen jederzeit im Griff haben. Dieses Konto ist ebenfalls problemlos als P-Konto führbar!





Abwicklung komplett ohne Schufa

